Richtig kündigen – Worauf muss man bei einer Job-Kündigung achten?

Haben Sie Ihren Job satt? Dann erhalten Sie mit diesem Ratgeber etliche Einblicke darüber, worauf Sie bei einer Kündigung unbedingt Achten sollten.

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den Punkten, die für eine Kündigung entscheidend sind.

10 Ratschläge, worauf Sie achten sollten:

    • Schriftliche Kündigung (Vorlage)
      Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen, da diese ansonsten unwirksam sind.
    • Einhaltung der Kündigungsfrist
      Ein sehr wichtiger Punkt ist auch die Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese verlängert sich vertraglich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Wird diese Kündigungsfrist nicht eingehalten, riskiertVertragsstrafen, oder aber ein Arbeitsverbot beim neuen Arbeitgeber.
    • Bereits ein neuer Job?
      Es ist sehr wichtig, dass erst dann gekündigt wird, wenn der neue Job schon fest steht. Diesen hat man, sobald man die Zusage per E-Mail von einer dazu berechtigten Person zugesandt bekommt (z.B.: Personalchef, Geschäftsführer, etc.). In ihr sollten die wesentlichen Vetragsdetails fest geregelt sein. Dazu gehören die Arbeitszeit, als was man dort arbeiten wird, wie hoch die Vergütung ist und welche Arbeitszeit vorliegt. Eine E-Mail ist möglich, da sie den Nachweis verleichtert.Anders hingegen sieht es bei der mündlichen Zusage aus. Diese ist zwar grundsätzlich bindend, jedoch gestaltet sich der Nachweis eine Zusage bekommen zu haben aber schwierig. Zudem handelt es sich meistens noch nicht um eine Einigung, da viele wichtigen Vertragsdetails noch nicht besprochen wurden.

Ersichtlich ist, dass ein von beiden Seiten unterzeichneter Arbeitsvertrag am besten ist. Jedoch ist selbst dieser nicht hundertprozentig sicher, da jeder Arbeitsvertrag vor Dienstantritt gekündigt werden könnte. Dabei gelten dann die gesetzlichen, tariflichen, oder arbeitsvertaglich vereinbaren Kündigungsfristen. Häufig sind diese bei 14 Tagen oder einem Monat angesiedelt. Wer dies ausschließen möchte, muss dies vertraglich vereinbaren oder eine längere Kündigungsfrist vereinbaren, die über die ersten Monate des neuen Jobs hinaus gelten.

    • Persönliches Gespräch
      Zudem ist es ratsam mit dem Chef persönlich vor einer schriftlichen Kündigung zu reden, da in diesem Gespräch die Beweggründe offen gelegt werden können.
    • Es sich nicht beim alten Chef verscherzen
      Zunächst einmal sollte davon abgesehen werden, dem alten Chef noch einmal gehörig die Meinung zu sagen. Denn das könnte zur Folge haben, dass dies ins Schlusszeugnis aufgenommen wird. Und dieser Vermerk ist beim neuen Chef sicherlich nicht gern gesehen. Auch könnte es passieren, dass der alte Chef beim Neuen Chef sich darüber erkundigt, wie der Arbeitnehmer sich verhalten hat. Kann man nicht darauf Verzichten, dem Ärger Luft zu machen, sollte man den Chef bei Kununu.com oder Meinchef.de anonym negativ bewerten.
    • Beim alten Chef bedanken
      Wie bereits erwähnt, sollte man nicht in Unzufriedenheit mit dem Chef die Arbeitsstelle kündigen. Im Gegenteil sogar: es ist von Vorteil, wenn für die Zusammenarbeit bedankt wird. Auch sollte der Chef nicht das Gefühl haben, man würde aus Unzufriedenheit kündigen. Ferner können die Chancen und Perspektiven, die man von der neuen Stelle erwartet, erklärt werden.
    • Vorige Arbeit abschließen
      Wie man es nicht bei dem Chef verscherzen sollte, sollte man dies auch nicht bei den Nachfolgern machen. Dabei ist es wichtig, alle laufenden Projekte möglichst noch abzuschließen.

 

  • Neuer Job bei der Konkurenz?
    Es gibt Vertragsklauseln, die es untersagen bei einem Unternehmen der selben Branche zu arbeiten. Diese nennt man ein nachträgliches Wettbewerbsverbot und sind häufig unwirksam, da diese zu einem Berufsverbot führen und dies nicht mit unserem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbart werden kann.

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