Kostenfalle: AK rät zu Vorsicht bei Gratis-Apps

Sie sind aus unserem Alltag fast nicht mehr wegzudenken, sind entweder nützlich oder aber zum Zeitvertreib entwickelt worden: Apps (Kurzform für Applications)

Doch was ist wenn eine vermeintlich kostenfreie App plötzlich zur Kostenfalle wird?

Nach dem kostenfreien Download des Programms fällt bei der Nutzung auf, dass sogenannte Werbebanner entweder am Rand oder Ober- bzw. Unterhalb des eigentlichen Programmes zu sehen sind.
Berührt man nun versehentlich oder absichtlich eines dieser Werbebanner auf dem Touchscreen Display des Mobiltelefons, öffnet sich automatisch der Browser des Gerätes und man wird auf eine Internetseite geleitet.

Was passiert dann?

Auf diesen Internetseiten hat man dann durch anklicken des Werbebanners die allgemeinen Geschäftsbedinungen einer Firma die Dienste für Mobiltelefone und Smartphones (wie z.b Klingeltöne,Videos,Spiele usw.) vertreibt akzeptiert und ist in einem kostenpflichtigen Abonnement, welches monatlich auf der Mobilfunkrechnung abgerechnet wird.

Wie kann man sich schützen?

Mobilfunkanbieter bieten ihren Kunden eine sogenannte Drittanbietersperre an, welche verhindert dass auf die oben genannte Art und Weise ahnungslose Handynutzer in die Kostenfalle gelangen. Durch die Drittanbietersperre sind sämtliche Dienste dritter Firmen von der Nutzung und somit auch von der Bepreisung ausgeschlossen. Auf der monatlichen Mobilfunkrechnung können dann nur noch Leistungen und Dienste die Gegenstand des abgeschlossenen Vertrages des jeweiligen Mobilfunkanbieters waren berechnet werden.

Was tun, wenn es bereits passiert ist?

In diesem Fall sofort an den Diensteanbieter wenden und reklamieren, die Kontaktdaten finden sich auf der Rechnung. Falls der Anbieter auf die Kosten besteht oder sich uneinsichtig zeigt, stehen auch regionale Verbraucherzentralen und der Mobilfunkanbieter mit Rat und Tat zur Seite.

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